Darf Berlin Lehrkräften das Tragen religiöser Symbole pauschal verbieten? Nein, hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden. Das Land wandte sich daraufhin ans Bundesverfassungsgericht – vergeblich.
Das Land Berlin darf Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Das sei bereits am 17. Januar geschehen, teilte ein Sprecher des Karlsruher Gerichts der Nachrichtenagentur dpa mit. Zuvor hatte die Katholische Nachrichten-Agentur berichtet.
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Damit steht das umstrittene Neutralitätsgesetz, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, infrage. Es untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.
Langer Rechtsstreit
Bereits im August 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht die Regelung infrage gestellt. Einer Muslimin, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen worden war, sprach das Gericht eine Entschädigung von rund 5159 Euro zu, weil sie wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei.
Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen die das Land in Revision gegangen war. Die Bildungssenatsverwaltung äußerte sich zunächst nicht.
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