Wie viel Rente bekommen Menschen, die nie gearbeitet haben?
Arbeitnehmer zahlen in der Regel in die Deutsche Rentenversicherung ein. Doch welche Rente bekomme ich, wenn ich nie gearbeitet habe?
Hamburg – Arbeitnehmer zahlen in der Regel mit dem Erhalt ihres Gehalts einen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung. Selbstständige, Freiberufliche und Arbeitslose zahlen diesen Beitrag nicht unbedingt. Doch wie hoch ist die spätere Rente, wenn nie Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden? Darüber berichtet nun 24hamburg.de.
Sozialversicherung: | Deutsche Rentenversicherung |
Gründung: | 1. Oktober 2005 |
Versicherte: | 56,7 Mio. (31. Dezember 2020) |
Rentner: | 21,2 Mio. (Stand: 1. Juli 2022) |
Was passiert, wenn ich nie gearbeitet habe?
Arbeitnehmer, Auszubildende und Handwerker sind nur eine kleine Auswahl an Berufs- und Personengruppen, die pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung sind. Keine Pflichtbeiträge müssen Selbstständige, Freiberufler, Arbeitslose und Co. zahlen. Oftmals lohnen sich jedoch freiwillige Beiträge, um die spätere gesetzliche Altersrente zu steigern. Was passiert aber, wenn Verbraucher nie gearbeitet und auch keine freiwilligen Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben? Das hat deutliche Auswirkungen auf die gesetzliche Altersrente.
Ein Rentenanspruch besteht nur, wenn mindestens eine Wartezeit von fünf Jahren erreicht wurde. „Als Wartezeit bezeichnet man eine bestimmte Mindestversicherungszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung“, schreibt diese. Die Erfüllung von fünf Jahren ist Voraussetzung für die Regelaltersrente, der Rente wegen Erwerbsminderung und Renten wegen Todes. Zu letzterem zählen die Witwenrente sowie die Erziehungsrente. Wer allerdings nie gearbeitet hat, kommt nicht auf die Wartezeit von fünf Jahren – was dann?
Foto © Fotostand / K. Schmitt/ Imago
Wie hoch ist die Rente, wenn keine Beiträge in die Rentenkasse gezahlt wurden?
Wer keinen Anspruch auf eine Rente hat, kann eine Grundsicherung beantragen. Die Sozialhilfe wird aus Steuern finanziert und unterstützt diejenigen, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ein Anrecht auf die Grundsicherung haben bedürftige Menschen, die keine reguläre Altersrente beziehen und ihren Lebensunterhalt mit ihrem Einkommen nicht decken können. Die Grundsicherung kann auch bei voller Erwerbsminderung beantragt werden. Wie hoch die Grundsicherung ist, hängt vom Einkommen und Vermögen ab – das Vermögen des Ehepartners wird ebenfalls berücksichtigt. Alleinstehende Erwachsene erhalten mindestens 449 Euro, Paare erhalten gemeinsam 809 Euro.
- Was zählt zum Einkommen beim Antrag zur Grundsicherung?
- Erwerbseinkommen
- Renten und Pensionen
- Unterhaltszahlungen von Eltern
- Elterngeld über 300 Euro
- Miet- und Pachteinnahmen
- Kindergeld
- Krankengeld
- Zinsen
- Was zählt nicht zum Einkommen?
- 30 Prozent des Einkommens aus selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1
- Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern
- Elterngeld bis 300 Euro
- Bis zu 250 Euro aus bestimmten steuerfreien Tätigkeiten
- Pflegegeld
- Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage
- Höchstens 224,50 Euro der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.
Zum Einkommen zählen unter anderem das Erwerbseinkommen, Renten, Elterngeld über 300 Euro, Mieteinnahmen und Kindergeld. Zum Vermögen zählen Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben, Hausvermögen und sogar der Pkw. Wer die Grundsicherung erhalten möchte, muss diese beantragen. Der Antrag muss beim Sozialamt oder der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Die Grundsicherung wird 12 Monate lang ausgezahlt, danach bedarf es eines neuen Antrags. Bei Zweifeln sollte die Deutsche Rentenversicherung kontaktiert werden – dort erfahren Sie, ob Sie eine Rente erhalten oder die Grundsicherung beantragen sollten.
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