Mit Ausnahme Bayerns ist bundesweit die Frist für die Erklärung der Grundsteuer abgelaufen. Trotz Verlängerung haben sich viele Immobilienbesitzer nicht erklärt. Ihnen droht nun Post vom Finanzamt.
Für die allermeisten Immobilienbesitzer in Deutschland ist am Dienstag die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. Nur in Bayern haben die Menschen dafür noch drei Monate länger Zeit.
Dabei fehlen wohl nach wie vor immer noch viele Grundsteuererklärungen. Bundesweit waren zuletzt 71,36 Prozent der Erklärungen eingegangen, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Montag sagte. Sollte sich bis Mitternacht daran nichts grundlegend geändert haben, hätten die Besitzer von mehr als zehn Millionen Immobilien die Frist verstreichen lassen. Insgesamt müssen für die geplante Reform 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
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Die Frist war bereits verlängert worden. Ursprünglich war sie auf Ende Oktober 2022 festgesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs der Erklärungen war die Frist dann aber deutschlandweit bis einschließlich Dienstag (31. Januar) verlängert worden.
Neue Berechnung soll ab 2025 gelten
Die Finanzämter wollen bei nicht fristgerecht abgegebenen Grundsteuererklärungen zunächst säumige Immobilienbesitzer anschreiben und auf mögliche Konsequenzen hinweisen. Wie ein Sprecher der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen sagte, wird in einem Schreiben an die Abgabe der Erklärung erinnert und auch darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtabgabe grundsätzlich Verspätungszuschläge und Zwangsgelder möglich sind.
Sollten die säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer auch dann nicht reagieren, müssten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Zudem droht konkret Zuschlag von 25 Euro pro Monat sowie unter Umständen ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro, mit dem die Abgabe erzwungen werden soll. Lesen Sie hierzu: Grundsteuererklärung nicht geschafft? Das droht Ihnen jetzt.
Ab 2025 soll schließlich die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Die Steuerbehörden brauchen für die Neuberechnung von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen.
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