Gleich zu Beginn des Prozesses wendet sich der Richter in eindringlichem Ton an den Angeklagten. „Wenn es etwas zu gestehen gibt, wird das hier berücksichtigt“, sagt der Vorsitzende Volker Wagner. Dem Mann, der ihm in einem beigefarbenen Pullover gegenüber sitzt, wird vorgeworfen, im April des vergangenen Jahres in seinem Zimmer in einem Flüchtlingsheim in Dietzenbach einen Bekannten getötet zu haben. Zwanzigmal habe der 35 Jahre alte Iraner Mohammad K. mit einem Messer zugestochen und dabei zwölfmal den Hals getroffen, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Danach habe er die Leiche unter dem Bett versteckt.
Sachbeweise sprächen für den Angeklagten als Täter, etwa DNA-Befunde und andere Spuren am Tatort, sagt der Richter an ihn gewandt. Mit dem Opfer zusammen habe der Angeklagte Rauschgift konsumiert. Der Richter deutet an, ein Drogenrausch könne zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden.
Vielleicht hätte es dieser Ansprache gar nicht bedurft. Der Verteidiger gibt gleich darauf im Namen seines Mandaten eine Erklärung ab, in der die Tötung zugegeben wird. Allerdings könne sich Mohammad K. nicht mehr an den genauen Ablauf erinnern, sagt Rechtsanwalt Ulf Köper. Dennoch fragt Wagner immer wieder nach, um vom Angeklagten mehr über die Tat zu erfahren.
Angeklagter spricht von gemeinsamem Drogenkonsum
Das spätere Opfer, ebenfalls Iraner, habe er sechs oder sieben Monate vorher kennengelernt, mit ihm zusammen habe er in Frankfurt Rauschgift zu sich genommen, sagt der Angeklagte. Er selbst habe Heroin, Kokain und Crack konsumiert, der Bekannte Heroin. Finanziert habe er den Konsum, indem er selbst Drogen verkauft oder für andere Händler verteilt habe. Das spätere Opfer sei Verkäufer gewesen, von ihm habe er Drogen bezogen. Der Bekannte sei oft bei ihm in seinem Zimmer im Flüchtlingsheim gewesen und habe von dort aus mit Rauschgift gehandelt.
Am Tattag habe er Geld gehabt und deshalb mehr Crack als sonst genommen, sagt Mohammad K. In diesem Rausch habe er Stimmen im Kopf gehört, wie schon vorher beim Konsum großer Mengen. In seinem Zimmer habe er sich schlafen gelegt, dann sei der Bekannte plötzlich mit einem Messer in der Hand über ihm gewesen, er habe sich bedroht gefühlt, sagt der Angeklagte. Viele Nachfragen stellt der Richter zu dieser Schilderung. Schließlich bittet Wagner den Angeklagten, eine Skizze zu zeichnen.
Der Drogenkonsum des Angeklagten und ein Rausch während der Tat werden für das Urteil eine wichtige Rolle spielen. Doch dazu gibt es schon am ersten Prozesstag Unklarheit. Die Darstellung eines häufigen Konsums wird gestützt von der Aussage eines Sozialarbeiters des Druckraums im Frankfurter Bahnhofsviertel. Dort habe Mohammad K. regelmäßig Rauschgift genommen, an einem Tag sogar dreimal.
Dagegen berichtet ein Psychiater, bei dem sich der Angeklagte wegen seiner Sucht mit Methadon behandeln ließ, Drogentests in den Wochen vor der Tat hätten ergeben, dass kein Rauschgift mehr konsumiert worden sei. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
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