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Gaspreisbremse – Das große Heizgeschenk vom Staat: Wer sich auf den 1. März freuen darf

editor January 29, 2023

Jetzt können Millionen Menschen auf Entlastung hoffen. Ab dem 1. März greift die Gaspreisbremse. Heizen wird dann für Millionen Haushalte günstiger. FOCUS online sagt, wer sich freuen darf und wer davon kaum bis gar nicht profitiert.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Gaspreise rasant gestiegen. Millionen Haushalte erhielten Anfang des Jahres saftige Preiserhöhungen und Experten warnen davor, dass ein Ende der Preisspirale nicht in Sicht ist.

Die Bundesregierung steuert nun mit einer Gaspreisbremse entgegen.

Was ist die Gaspreisbremse?

Es handelt sich um einen Preisdeckel. Dieser gilt ab 1. März auf 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Gas darf dann für diesen Verbrauch nicht mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde kosten. Die gute Nachricht lautet außerdem: Der Deckel gilt rückwirkend zum 1. Januar!

Für den restlichen Verbrauch entfällt der Preisrabatt der Regierung. Dafür müssen Sie den vollen Preis bezahlen.

Um die Gaspreisbremse zu ermitteln, müssen Sie Ihren Vorjahresverbrauch in Kilowattstunden und den aktuellen Arbeitspreis Ihres Versorgers kennen.

Mit diesen beiden Daten können Sie jetzt schon herausfinden, ob Sie durch die Gaspreisbremse ordentlich sparen können oder leer ausgehen.

So finden Sie Gasverbrauch und Arbeitspreis heraus

Schauen Sie dazu in aktuelle Gasrechnungen.

Der Wert ist dort in Kilowattstunden angeben. Sind Sie Mieter, läuft der Gasvertrag oft über den Vermieter. Hier kann ein Blick in die Jahresendabrechnung helfen. 

Folgende Werte können Ihnen bei der Schätzung helfen:

30 Quadratmeter Gasverbrauch liegt zwischen 3500 und 5000 Kilowattstunden
50 Quadratmeter 5 Gasverbrauch liegt zwischen 5000 und 7000 Kilowattstunden
100 Quadratmeter Gasverbrauch liegt zwischen 10.000 und 15.000 Kilowattstunden
Reihenhaus Gasverbrauch liegt zwischen 15.000 und 25.000 Kilowattstunden
Einfamilienhaus Gasverbrauch liegt zwischen 25.000 und 32.000 Kilowattstunden

 

Gut zu wissen: Wichtig sind Wohnfläche und Personenzahl. Rund 15.000 Kilowattstunden fallen etwa bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung an, in der eine vierköpfigen Familie lebt.

Haben Sie den Gasverbrauch ermittelt, müssen Sie nun den Arbeitspreis pro Kilowattstunde kennen. Diesen können Sie direkt beim Versorger anfragen oder Sie schauen in Verträgen, Abschlagszahlung und Jahresendabrechnungen.

Wie wirkt sich die Gaspreisbremse konkret aus?

Sie leben in einer 50 Quadratmeter großen Wohnung

Bei einem geschätzten Vorjahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden greift der Gaspreisdeckel nur auf den 4000 Kilowattstunden ihres aktuellen Verbrauchs. Ab der 4001ten KIlowattstunde bezahlen Sie den vollen Arbeitspreis. 

Sie leben in einer 100 Quadratmeter großen Wohnung

Bei einem geschätzten Jahresverbrauch von 12.000 Kilowattstunden gilt die Gaspreisbremse nur auf den 9600 Kilowattstunden ihres aktuellen Verbrauchs (2023). Für die restlichen 2400 KIlowattstunden bezahlen Sie den vollen Arbeitspreis.

Sie wohnen in einem Einfamilienhaus

Verbrauchen Sie jährlich 30.000 Kilowattstunden Gas, zahlen Sie ab 1. März für die ersten 24.000 Kilowattstunden ihres aktuellen Verbrauchs nur 12 Cent pro Kilowattstunde. Liegen Sie drüber, wird der volle Arbeitspreis fällig.

In der folgenden Tabelle sehen Sie, wie viel Geld Sie sparen können. WIrd die Tabelle nicht angezeigt, klicken Sie hier .

Lohnt es sich zu wechseln?

Es lohnt sich unbedingt zu prüfen, ob es einen günstigeren Gastarif gibt. Das kann entweder beim gleichen Gasanbieter sein oder Sie erkundigen sich online über mögliche Alternativen. Achten Sie darauf, dass Grundversorger oft günstigere Tarife haben als vermeintliche Billig-Anbieter.

Helfen können Preisvergleiche im Netz , ein Anruf beim Energieversorger oder ein Tarif-Wechselservice wie etwa remind me .

„Die Preise in der Gasgrundversorgung ist derzeit niedriger als die Preise für Sonderverträge“, erklärt Rico Dulinski von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam.

Nicht jeder Grundversorger ist mit seinem Basistarif in gängigen Vergleichsportalen vertreten.

Zur Sicherheit kann man einfach in die Suchmaschine das Stichwort „Grundversorger“ und die Postleitzahl in Ihrem Ort eingeben. Die Energieanbieter – darunter Stadtwerke und Gemeindewerke – müssten Datenblätter mit ihren Preisen auf ihrer Webseite veröffentlichen.

Was bringt mir ein günstiger Tarif? Es gibt doch die Preisbremse?

Die Gaspreisbremse gilt nur auf die 80 Prozent des Vorjahresvebrauchs. Weil Millionen Haushalte aber deutlich mehr Gas benötigen als 80 Prozent des Vorjahres, sollten Vebraucher auch einen günstigen Anbieter haben.

Angenommen Sie leben in einer 50 Quadratmeter großen Wohnung und heizen mit Gas. Ihr Versorger verlangt 31 Cent pro Kilowattstunde. Im Vorjahr haben Sie 7500 Kilowattstunden verbraucht. Ende 2023 zeigt Ihr Gaszähler aber einen Verbrauch von 7700 an. Folgende Rechnung gilt jetzt:

  • Auf 6.000 KIlowattstunden zahlen Sie 12 Cent pro Kilowattstunde. Auf die restlichen 1700 Kilowattstunden werden 31 Cent fällig.
  • Macht also für den Verbrauch 720 plus 527 Euro. Am Ende müssen Sie 1247 Euro bezahlen.

Haben Sie den gleichen Verbrauch und einen günstigeren Anbieter, der etwa 16 Cent pro Kilowattstunde verlangt, kommen Sie verständlicherweise günstiger weg. 

  • Auf 6.000 KIlowattstunden zahlen Sie 12 Cent pro Kilowattstunde. Auf die restlichen 1700 Kilowattstunden werden 16 Cent fällig.
  • Macht also für den Verbrauch 720 plus 272 Euro. Am Ende müssen Sie 992 Euro bezahlen.

Heizgeschenk oder doch heiße Luft?

Kommt auf den Arbeitspreis Ihres Gasvertrags an.

Laut Statistischem Bundesamt lag der Durchschnittspreis für ein Kilowatt Gas inklusive Mehrwertsteuer im ersten Halbjahr bei 13,41 Cent. Manche Altverträge liegen sogar unter der 12-Cent-Marke. Die Gaspreisbremse hat für diese betroffenen Haushalte keinen Effekt.

Ganz anders sieht es aus, wenn Sie einen Neuvertrag abgeschlossen haben. Im Schnitt kostet das Kilowatt Gas bei Neuverträgen nämlich über 30 Cent. In einigen Fällen verlangen Anbieter sogar über 40 Cent pro Kilowattstunde. Und je nach Bundesland gibt es ebenfalls unterschiedliche Durchschnittswerte.

Mieter profitieren erst viel später von der Gaspreisbremse!

Mieter bekommen den Rabatt im Extremfall erst Ende 2023 ausbezahlt. Die Preisbremse fließt erst in die nächste Betriebskostenabrechnung ein.

Weil der Vermieter dafür ein Jahr lang Zeit hat, kann das im Extremfall bis zum 31. Dezember 2023 dauern, ehe Betroffene davon etwas von der Gaspreisbremse spüren.

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